Arbeitszeugnisberatung

21.10.2014

Zeugnisse können per Mail eingesandt werden an: zeugnisberatung.ffm@verdi.de

Bei Zeugnissen gibt es viele Möglichkeiten für Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden noch einmal „eins auszuwischen“. Die o.g. Formulierung, die auf den ersten Blick harmlos wirkt, sagt in Wirklichkeit aus, dass der Arbeitgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers ganz und gar nicht zufrieden war. Beispiele für Negativ-Beurteilungen gibt es viele. Fehlt z.B. das Wörtchen „stets“ im Zusammenhang mit der Aussage über die Ehrlichkeit einer Kassiererin, bedeutet dies, dass an der Ehrlichkeit Zweifel bestanden. Eine fatale Auswirkung für die Betroffenen. Versteckte Hinweise in Zeugnissen sind durch die Rechtsprechung verboten. In den meisten Fällen (nicht immer) kann man sich dagegen wehren. Zunächst einmal muss ein solcher Hinweis jedoch erkannt werden.
Unser Rat: Lassen Sie Ihr Zeugnis von Fachleuten überprüfen! Wir sagen Ihnen, wie Ihr Zeugnis zu bewerten ist und wie Sie ggfs. zu Ihrem Recht kommen. Erfragen Sie Ihren zuständigen ver.di-Fachbereichssekretär/in über unsere ver.di-Telefonzentrale: 069 2569-0.